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Thema Erbrecht: Schadensersatz eines Miterben gegen vom Erblasser bevollmächtigten Miterben
Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erklärt den Schadensersatz eines Miterben gegen vom Erblasser.
Das OLG Brandenburg, 3 U 47/23 hatte folgenden Fall zu entscheiden:
Ein Erblasser hatte einem Familienangehörigen Kontovollmacht erteilt; der bevollmächtigte Miterbe machte regen Gebrauch von der Vollmacht und hob „fleißig“ Geldbeträge vom Konto des Erblassers ab. Dieses Verhalten stieß auf wenig Gegenliebe beim anderen Miterben; dieser verlangte vom Bevollmächtigen, er möge Auskunft über die Geldabhebungen erteilen und wie er das abgehobene Geld verwendet habe. Der Bevollmächtigte weigerte sich mit dem Argument, dass er als Familienangehöriger nicht rechenschaftspflichtig sei. Da irrte er. Das OLG entschied, dass der Bevollmächtige die verlangte Auskunft erteilen müsse, weil er Geldgeschäfte für den Erblasser getätigt habe; ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten genüge idR nicht. Außerdem müsse der Bevollmächtigte nachweisen, dass er das abgehobene Geld zweckentsprechend verwendet habe. Das konnte er nicht; also verurteilte ihn das OLG zur Auskunfterteilung und Herausgabe der abgehobenen Gelder an die Erbengemeinschaft.
Dieser Beitrag wurde von Herrn Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Herr Rechtsanwalt Thomas van Eimern ist seit Jahren Fachanwalt für Erbrecht und darüber Fachanwalt für Arbeitsrecht. In seinem Tätigkeitsfeld als Fachanwalt für Erbrecht der deutschlandweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und vertritt Herr Rechtsanwalt van Eimern unsere Mandanten in allen außergerichtlichen als auch in allen gerichtlichen Erbrechtsverfahren.
Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung.
Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
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web ..: https://www.rechtsanwalt-thieler.de
email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.deDie Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, Arbeitsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Das Referat Erbrecht wurde durch den Eintritt von Rechtsanwalt Thomas van Eimern, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht, verstärkt. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Mit Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters, Fachanwalt für Familienrecht, wurde das Leistungsspektrum der Kanzlei auf das Rechtsgebiet Familienrecht erweitert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.
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