• EVR sichert sich Investitionsverpflichtung in Höhe von 25 Mio. $

    7. Februar 2023 / IRW-Press / – EV Resources Limited (ASX:EVR) (EVR oder das Unternehmen) gibt bekannt, dass es eine Vereinbarung über eine Investitionsverpflichtung über 25 Mio. $ von Sapphire Global Energy Fund, LLC (Investor oder Sapphire) abgeschlossen hat (Kapitalverpflichtung). Die Erlöse aus der Kapitalinvestition werden für den strategischen Erwerb von Projekten sowie als Working Capital genutzt, um das aktuelle Portfolio des Unternehmens weiter zu entwickeln, darunter unter anderem Bohrkampagnen und eine Finanzierung für JORC-konforme Mineralressourcenschätzungen der Projekte.

    EV Resources Executive Director Navin Sidhu sagte:

    Die Investitionsverpflichtung ist ein weiterer wichtiger Meilenstein, der uns in den nächsten 12 Monaten ein erhebliches Wachstum ermöglichen wird. Wir freuen uns darauf, unsere Vision, ein strategisch diversifizierter Explorer und Entwickler von Edelmetallen sowie Metallen für grüne Energie zu werden, umzusetzen.

    Sapphire unterstützt das Unternehmen sehr und setzt unser Potenzial um, indem es uns eine äußerst wettbewerbsfähige und große Fazilität (Finanzierung) zur Verfügung stellt, auf die wir bei Bedarf zurückgreifen und somit unseren Finanzierungsbedarf besser steuern und die Verwässerung reduzieren können und somit nicht nur von der Gnade der Märkte abhängig sind.

    Die Konditionen der Eigenkapitalplatzierungsvereinbarung lauten:

    – Investition: 25 Mio. $ über eine Eigenkapitalinanspruchnahmefazilität.

    – Bedingungen: Das Unternehmen hat die Option, die Fazilität 60 Monate lang ab Beginn am 1. März 2023 oder zu einem vereinbarten früheren Datum in Anspruch zu nehmen.

    – Sicherheitsaktien: Als Sicherheit werden dem Investor 35 Millionen Aktien zur Verfügung gestellt, die vor der ersten Inanspruchnahme ausgegeben werden (Sicherheitsaktien), die als Kompensation für jede Inanspruchnahme verwendet werden können.

    – Platzierungsanfrage: Bei Inanspruchnahme der Fazilität schickt das Unternehmen eine Platzierungsanfrage über entweder:
    – die Anzahl an Aktien, die der Investor zum Platzierungspreis kaufen soll. Die Anzahl der zu kaufenden Aktien entspricht dem niedrigsten Betrag der folgenden Punkte:
    § Anzahl der benötigten Aktien;
    § 30% des an den 10 Tagen vor jeder Platzierungsanforderung gehandelten Gesamtvolumens;
    § 2 Mio. $ geteilt durch den Platzierungspreis;
    § die verfügbare Fazilitätsobergrenze (25 Mio. $ abzüglich der bereits durchgeführten Inanspruchnahmen) geteilt durch den Platzierungspreis;
    § die verfügbare Platzierungskapazität des Unternehmens gemäß LR 7.1; und
    § die Anzahl der Wertpapiere abzüglich des Gesamtbetrags jeglicher Reduzierungen; oder

    – ein Platzierungsbetrag (die angeforderte Platzierungssumme). Die angeforderte Platzierungssumme wird der geringere Betrag der folgenden Punkte sein:
    § der angeforderte Platzierungsbetrag;
    § 250.000 $, was durch gegenseitiges Einverständnis auf 500.000 $ erhöht werden kann;
    § die verfügbare Fazilitätsobergrenze (25 Mio. $ abzüglich der bereits durchgeführten Inanspruchnahmen);
    § der Platzierungspreis multipliziert mit der Gesamtzahl der Wertpapiere abzüglich der Gesamtsumme jeglicher Reduzierungen auf die Wertpapieranzahl; und
    § der Platzierungspreis multipliziert mit der verfügbaren Kapazität des Unternehmens gemäß Listing Rules 7.1.

    – Platzierungspreis: Der Preis der Inanspruchnahme beläuft sich auf 95% des Durchschnitts der niedrigsten 3 täglichen volumengewichteten Durchschnittspreise an den 11 Handelstagen nachdem die Platzierungsanfrage an den Investor geschickt wurde (Berechnungszeit).

    – Handelsrestriktionen: Der Investor erklärt sich einverstanden, keine EVR-Aktien im Wert von mehr als 25.000 $ oder nicht mehr als 20% des Volumens am relevanten Tag (je nachdem, welcher Betrag höher ist) an einem einzelnen Tag zu handeln. Wenn die Anzahl der Aktien in der Platzierungsanfrage spezifiziert wurde, erklärt sich der Investor einverstanden, nicht mehr als 3 Mio. Aktien oder 20% des täglichen Handelsvolumens (je nachdem, welcher Betrag höher ist) während der Berechnungszeit zu handeln.

    – Platzierungskonditionen: Die folgenden Bedingungen müssen vor der Platzierung erfüllt sein:
    – Die Aktien sind nicht vom Handel an der ASX ausgesetzt und unterliegen keinem Handelsstopp.
    – Es sind mindestens 12 Handelstage seit dem Vortag des Platzierungsanfragedatums vergangen, es sei denn, dieser Zeitraum wurde durch beidseitiges Einverständnis zwischen Investor und Unternehmen auf eine geringere Anzahl an Tagen reduziert.
    – Die Aktien wurden an keinem der vorhergehenden 10 Handelstage unter 0,008 A$ pro Aktie gehandelt.
    – Die unmittelbar zuvor erfolgte Platzierungsanfrage wurde erfüllt.
    – Es ist kein Verzugsfall eingetreten.

    – Fazilitätsgebühr: 3% des Eigenkapitalfazilitätsbetrags sind in bar oder in Aktien zu zahlen (nach Wahl seitens des Unternehmens):
    – 0,75% innerhalb von 3 Tagen nach Abschluss der Eigenkapitalplatzierungsvereinbarung. Nach Wahl seitens des Unternehmens ist diese Gebühr zahlbar durch die Ausgabe von 7 Mio. Aktien zu einem Ausgabepreis von rund 0,027 $ mit einem 80-prozentigen Aufschlag auf den aktuellen Handelspreis des Unternehmens;
    – 0,75% bei der ersten Inanspruchnahme;
    – 1,5% bei Inanspruchnahme von 50% der Fazilität.

    Über Sapphire Global Energy Fund, LLC

    Sapphire Global Energy Fund, LLC (Sapphire) ist ein alternativer Investmentfond mit Sitz in New York City unter der Leitung von Obsidian Global Partners LLC, der sich auf die Bereitstellung von wachstumsorientiertem Kapital an börsennotierte und private Unternehmen weltweit konzentriert.

    ENDE

    Weitere Informationen erhalten Sie über:

    Luke Martino
    Non-Executive Chairman
    Tel: +61 8 6489 0600
    E-Mail: luke@EVResources.com.au

    Adrian Paul
    Executive Director
    Tel: +61 8 6489 0600
    E-Mail: adrian@EVResources.com.au

    Diese ASX-Meldung wurde vom Board von EV Resources Limited zur Veröffentlichung freigegeben.

    Zukunftsgerichtete Aussagen

    Aussagen bezüglich der Pläne von EVR in Bezug auf seine Mineralgrundstücke und Programme sind zukunftsgerichtete Aussagen. Es kann nicht garantiert werden, dass die Pläne von EVR für die Erschließung seiner Mineralgrundstücke wie derzeit erwartet verlaufen werden. Es kann auch nicht zugesichert werden, dass EVR in der Lage sein wird, das Auftreten zusätzlicher Mineralressourcen zu bestätigen, dass sich eine Mineralisierung als wirtschaftlich erweisen wird oder dass eine Mine auf einem der Mineralgrundstücke von EVR erfolgreich entwickelt werden wird. Die Leistung von EVR kann von einer Reihe von Faktoren beeinflusst werden, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens und seiner Directors, Mitarbeiter und Auftragnehmer liegen. Diese Aussagen beinhalten, beschränken sich jedoch nicht auf Aussagen über die zukünftige Produktion, Ressourcen oder Reserven und Explorationsergebnisse. Alle diese Aussagen unterliegen bestimmten Risiken und Ungewissheiten, von denen viele schwer vorhersehbar sind und die im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, dass dazu führen könnte, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Informationen und Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert bzw. prognostiziert wurden. Zu diesen Risiken und Ungewissheiten gehören unter anderem: (i) jene, die sich auf die Interpretation von Bohrergebnissen, die Geologie, den Gehalt und die Kontinuität von Mineralvorkommen und die Schlussfolgerungen wirtschaftlicher Bewertungen beziehen, (ii) Risiken, die sich auf mögliche Schwankungen der Reserven, des Gehalts, der geplanten Bergbauverwässerung und des Erzverlustes oder der Gewinnungsraten sowie auf Änderungen der Projektparameter im Zuge der weiteren Verfeinerung der Pläne beziehen, (iii) das Potenzial für Verzögerungen bei Explorations- oder Erschließungsaktivitäten oder beim Abschluss von Machbarkeitsstudien, (iv) Risiken im Zusammenhang mit Rohstoffpreis- und Wechselkursschwankungen, (v) Risiken im Zusammenhang mit dem Versäumnis, rechtzeitig und zu akzeptablen Bedingungen eine adäquate Finanzierung zu erhalten, oder Verzögerungen bei der Erlangung von behördlichen Genehmigungen oder beim Abschluss von Erschließungs- oder Bauaktivitäten und (vi) andere Risiken und Ungewissheiten im Zusammenhang mit den Aussichten, Liegenschaften und der Geschäftsstrategie des Unternehmens. Unsere Leser werden davor gewarnt, sich in unangemessener Weise auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen, die nur zum Datum dieses Dokuments gelten, und wir übernehmen keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu überarbeiten und zu verbreiten, um Ereignisse oder Umstände nach dem Datum dieses Dokuments oder das Eintreten oder Nichteintreten von Ereignissen zu berücksichtigen.

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